Bußtage

[295] Bußtage, von der Landesobrigkeit festgesetzte Tage, die durch gottesdienstliche Feier zur Einkehr und Buße veranlassen sollen, in den meisten evang. Landeskirchen Deutschlands der Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag (in Sachsen außerdem Mittwoch vor Okuli). Abweichende B. noch in Mecklenburg und den süddeutschen Staaten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 295.
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