[537] Buchforderungen gegen Reich oder Bundesstaat sind Forderungen der Besitzer von Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaats, die auf den Namen des Inhabers zufolge [537] Antrags desselben in das Reichsschuldbuch (s.d.) oder das Schuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind. Diese B. können zu drei Vierteln ihres Kurswertes als Sicherheitsleistung verpfändet werden (§ 232, 236 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Derartige Staatsschuldbücher (s.d.) bestehen zurzeit in Preußen, Sachsen, Sachsen-Weimar, Braunschweig. Die Heimat des Staatsschuldenbuches (Grand-Livre) ist Frankreich.