Bundesschiedsgericht

[603] Bundesschiedsgericht, zur Zeit des frühern Deutschen Bundes ein in der Bundesverfassung zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesregierungen und ihren Landständen vorgesehenes Schiedsgericht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 603.
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