[614] Bureaukratismus (Bureausystem), diejenige Einrichtung, wonach ein gewisser Zweig der Verwaltung von einem einzelnen Beamten unter dessen alleiniger Verantwortlichkeit geleitet wird. Den Gegensatz bildet das Kollegialsystem. Das letztere war früher das Kennzeichen der höhern Behörden, während nunmehr die Ministerien bureaukratisch eingerichtet sind, was im konstitutionellen Staate der Verantwortlichkeit des Ministers entspricht. Für die eigentliche Vollziehung ist das bureaukratische System deshalb angemessen, weil es die Schnelligkeit und Einheitlichkeit in der Ausführung der einzelnen Maßregeln sichert. Anderseits kann das bureaukratische System leicht in Willkür ausarten. Darum ist die Aussicht und Mitwirkung, welche die Staatsverfassung der Neuzeit der Volksvertretung einräumt, für die staatliche Verwaltung von besonderer Wichtigkeit, nicht minder aber auch das Selbstverwaltungsrecht, das den Gemeinden und den höhern Gemeindeverbänden eingeräumt ist. Der Ausdruck B. wird auch als gleichbedeutend mit Bureaukratie (s.d.) gebraucht.