Canulējus

[745] Canulējus, Gajus, röm. Volkstribun, stellte 445 v. Chr. den Antrag, daß rechtsgültige Ehen zwischen Patriziern und Plebejern gestattet sein sollten; zugleich wurde von neun Tribunen beantragt, daß es dem Volk freistehen solle, die Konsuln aus den Patriziern oder aus den Plebejern zu wählen. In den ersten Antrag willigten die Patrizier nach heftigem Kampf, dem zweiten widerstanden sie, bis sie in der Hauptsache nachgeben mußten und nur so viel erreichten, daß an Stelle der Konsuln Kriegstribunen mit allen konsularischen Rechten gewählt werden sollten und zu diesem Amte den Plebejern der Zutritt frei stände. Diesem Zwischenzustand ward erst durch die Licinischen Gesetze (s.d.) ein Ende gemacht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 745.
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