Canulejus

[647] Canulejus, 1) Cajus, war 445 v. Chr. Volkstribun u. brachte das Gesetz (Canuleja lex) ein, daß Plebejer u. Patricier sich gegenseitig heirathen u. Plebejer Consuln werden dürften; s. Rom (Gesch). 2) Lucius C. Dives, war 171 v. Chr. Prätor in Spanien; unter seiner Verwaltung wurde, in Folge der häufig von den Hispanern wegen der Habsucht der römischen Beamten geführten Klagen, auf Befehl des Senates ein Gericht von Senatoren gewählt, welches die Sache untersuchen u. wobei sich die Eingeborenen ihre Sachwalter wählen sollten. Die Untersuchungen ergaben aber weiter kein Resultat, da sich die zwei gravirtesten Prätoren freiwillig entfernten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 647.
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