[246] Compositio (lat.), im deutschen Mittelalter die zur Beilegung der Fehde wegen eines Rechtsbruchs[246] anfänglich auf Grund freien Privatübereinkommens, später nach genau bestimmten Gesetzesvorschriften zu zahlende Strafsumme. Das Strafrecht dieser Zeit beruht, wie man das auszudrücken pflegt, auf dem Kompositionensystem, das erst allmählich durch die öffentliche peinliche Strafe verdrängt wurde. Die wichtigste C. ist das Wergeld (s.d.).