Condominĭum

[254] Condominĭum (lat.), Miteigentum, das Eigentum, das mehreren ungeteilt an einer Sache zusteht. So besteht zwischen Belgien und Preußen ungeteilte Mitherrschaft an Neutral Moresnet (vgl. Schröder, Aachen 1902). Von 1889–99 bestand zwischen Deutschland, England und den Vereinigten Staaten von Nordamerika ein C. an den Samoainseln.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 254.
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