[652]De rato (lat.), in betreff der Genehmigung; cautio d. r. (oder rati), Sicherung dafür, daß der, in dessen Namen man ein Rechtsgeschäft abschließt, diesen Abschluß gutheißen werde.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 652.