De rato

[652] De rato (lat.), in betreff der Genehmigung; cautio d. r. (oder rati), Sicherung dafür, daß der, in dessen Namen man ein Rechtsgeschäft abschließt, diesen Abschluß gutheißen werde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 652.
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