[580] Definitorĭum (lat.), bei den Mönchsorden eine Anzahl in den Provinzialkapiteln gewählter Mönche, die dem General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten beizustehen und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hatten; in der protestantischen Kirche ist D. meist soviel wie Konsistorium. Die in dem D. Angestellten heißen Definitoren.