Definitorĭum

[796] Definitorĭum (lat.), 1) bei den Mönchsorden eine Anzahl in den General- od. Provinzialcapiteln gewählter Mönche, welche dem General od. Provinzial bei Aufrechthaltung der Disciplin u. allen wichtigen Ordensangelegenheiten beizustehen u. mit ihm od. statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hatten; 2) in der protestantischen Kirche an manchen Orten ein Collegium von Geistlichen, das die anzustellenden Lehrer wählt u. prüft u. dem Landesherrn zur Ernennung vorschlägt. In den meisten Ländern ist das D. mit dem Consistorium verbunden. Die in dem D. angestellten heißen Definitores.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 796.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika