[600] Dekretisten (lat.), im Mittelalter Rechtsgelehrte, die, im Gegensatze zu den Legisten oder Anhängern des römischen Rechts, das kanonische Recht als die begründete Quelle aller Staatsverhältnisse betrachteten, daher stets für die Oberhoheit des Papstes stimmten und sich auf die Decreta Paparum (s. Dekretalen) beriefen. D. (auch Dekretalisten) hießen insbes. die Lehrer, die auf den mittelalterlichen Universitäten Vorlesungen über das Decretum Gratiani und die päpstlichen Dekretalen hielten.