Delegation [1]

[608] Delegation (lat.), im Rechtswesen soviel wie Überweisung. Von D. sprach man früher, wenn der bisherige Schuldner einen Dritten zur Schuldübernahme (s.d.) veranlaßte; wenn ein weltliches Gericht in einem einzelnen Fall oder für eine ganze Klasse von Geschäften seine Gerichtsbarkeit auf ein andres übertrug, was heutzutage nicht mehr gestattet ist. Wohl aber kommt D. noch im Kirchenrecht vor, wo eine Reihe von Befugnissen von dem Papst auf die Bischöfe und von diesen wieder auf deren Untergebene delegiert wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 608.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika