Deputierte

[651] Deputierte (lat.), »Abgeordnete«, die von einer Versammlung, einem Kollegium oder aus der Mitte sonstiger Genossen Abgesandten, die für jene auftreten und sie vertreten sollen. So werden in größern Gemeinden einzelne Mitglieder zur Verwaltung besonderer Zweige des Gemeindewesens (Armen-, Schul-, Gewerbewesen etc.) »deputiert« (s. Deputation). Nach der preußischen Kreisverfassung sind die »Kreisdeputierten« die Vertreter des Landrats. Namentlich wird die Bezeichnung D. auch für Volksvertreter gebraucht (s. Volksvertretung). In Frankreich ist die Deputiertenkammer (Chambre des députés) die aus allgemeinen Wahlen hervorgehende Zweite Kammer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 651.
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