[888] Diele, ein Brett, besonders ein solches zum Belegen von Fußböden; auch ein mit Brettern bedeckter (gedielter) Fußboden; in Norddeutschland soviel wie Flur, Hausflur, der behaglich, wohnraumartig ausgebildet ist und meist auch die Geschoßtreppe enthält. Im niedersächsischen Wohn- und Bauernhaus heißt die Tenne Dähle, Deele. Vgl. auch Scheune.
Adelung-1793: Diele (2), die · Diele (1), die
Meyers-1905: Diele [2]