[126]Doppelsöldner, zur Zeit Karls V. die ganz geharnischten Landsknechte; auch solche, die mit Schwert und Hakenbüchse bewaffnet waren, weil sie mehr als 4 Gulden Monatssold erhielten.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 126.