[126] Landsknechte (hierzu Tafel »Landsknechte«), im 15. und 16. Jahrh. in Deutschland zu Fuß dienende Söldner, begründet von Maximilian 1. mit Hilfe des Grafen von Zollern und Georgs von Frundsberg an Stelle der vom Reich abgefallenen Schweizer behufs Schaffung einer zuverlässigen einheimischen Infanterie. Bald trat auch der Adel in die neue Truppe ein. Der Kaiser ernannte den Feldhauptmann oder Feldoberst, der eine Bestallung, ein offenes Patent zur Ausstellung eines Regiments und den Artikelbrief (enthielt Bestimmungen, die heute in Kriegsartikeln und Reglements stehen) empfing. Der Oberst wählte einen Oberstleutnant als Stellvertreter und je einen Hauptmann für jedes aufzustellende Fähnlein, deren das Regiment 10 bis 16, jedes bis zu 400 Mann, hatte. Die Hauptleute besorgten die Werbung, bei der die Leute mit dem Lauf- oder Handgeld die Weisung erhielten, sich zu einer bestimmten Zeit zu stellen, die Bekanntgabe des Artikelbriefes und die Eintragung in die Musterrolle, dann erfolgte die Musterung durch den Oberst (Musterherrn). Jeder mußte seine Waffen, wenigstens Schwert, Spieß, Harnisch, Blechhaube, selbst mitbringen oder das nötige Geld zur Beschaffung besitzen; vollständig geharnischte erhielten Doppelsold. Zu Karls V. Zeit rechnete man auf ein Fähnlein 50 Hakenschützen, doch wuchs diese Zahl schnell infolge der Billigkeit der Ausrüstung mit der Feuerwaffe. Auf die Musterung folgte die Vereidigung. Sehr zahlreich und mannigfaltig waren die Dienststellungen in den Regimentern. Leutnant und Feldweibel ernannte der Hauptmann; die Gemeinweibel oder Ambosaten (Vertrauensmänner der Knechte gegenüber dem Hauptmann), die Rottmeister (Führer einer »Rotte« = 10 Spieße) und den Furier wählten die Leute. Der Oberst bestimmte für jedes Fähnlein den Fähnrich (s. d.), fürs Regiment den Quartiermeister, Pfennigmeister, Profoß (s. d.), in dessen Gefolge sich der Stockmeister, die Steckenknechte und der freie Mann (Scharfrichter) befanden, sowie den Schultheiß[126] (etwa Auditeur). Der Hurenweibel, vom Rumormeister unterstützt, hatte die Aussicht über die dem Regiment nachziehenden Angehörigen der Leute. Gerichtliche Urteile über Angehörige des Fähnleins erledigte ein Gericht von 41 dreimal gewählten Knechten, die Anklage vertrat der Profoß, die Verteidigung ein Fürsprecher des Angeklagten. Das Todesurteil vollstreckten die Knechte selbst, indem eine Gasse gebildet wurde, in deren vorgehaltene Spieße der Delinquent sich stürzen mußte. Jedes Fähnlein hatte Trommler und Pfeifer, der Marsch pflegte völlig regellos vor sich zu gehen; zum Gefecht rückte voraus der verlorene Hansen (eine Art Avantgarde), dem die Hauptabteilung, der helle Haufen, in etwa quadratischer Formation folgte, in der auch der Kampf durchgeführt wurde. Weltbekannt war die Tapferkeit der deutschen L. Doch arteten sie nach und nach durch Dienst in fremdem Sold aus, und die deutschen Regimenter erhielten auch Zuzug vom Ausland, so daß sich der Name L. allmählich verlor (s. Heer, Infanterie, Prima Plana). Die Abbildungen beifolgender Tafel (vgl. dazu auch Tafel »Kostüme II«, Fig. 10), die einige Typen der L. darstellen, sind alten Meistern entnommen. Vgl. Leitner, Das Kriegswesen unter Maximilian I. und Karl V. (Leipz. 1859); Wessely, Die L. (31 Faksimiledrucke nach alten Meistern, Görl. 1877); Poten, Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 6 (Bielef. 1878); Blau, Die deutschen L. (Görl. 1882); Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, vornehmlich in Deutschland (Münch. 188991) und Handbuch einer Geschichte des Kriegswesens (Leipz. 1880). Über ihren Ursprung vgl. Laux in der »Zeitschrift für Kulturgeschichte«, 8. Bd., S. 127 (1901).