Dunkelarrest

[283] Dunkelarrest, eine Arreststrafe in Deutschland, die in einem dunkeln Kerker verbüßt wird, kommt nur noch im Strafensystem der Militärstrafgesetzbücher sowie als Disziplinarmittel in den Gefängnissen und Strafanstalten vor. Jedoch ist gerade in neuerer Zeit auch der D. neben Kostschmälerung, hartem Lager etc. vielfach als Mittel zur Verschärfung der Freiheitsstrafe (so auch in dem Entwurf der sogen. lex Heinze) vorgeschlagen worden. In Österreich ist D. als Strafschärfung nach § 23 und 257 des Strafgesetzbuches noch zulässig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 283.
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