Strafgesetzbuch

[77] Strafgesetzbuch, umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, die jene nach sich ziehen. Von den einzelnen Verbrechen handelt der besondere Teil, während die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze in dem allgemeinen Teil dargestellt sind. Die strafrechtlichen Bestimmungen der modernen Rechte sind aber nicht bloß in dem S., sondern zum großen Teil in andern Gesetzen enthalten, die sich entweder auf Strafdrohungen beschränken (wie das Spionagegesetz) oder sie zur Sanktionierung andrer Vorschriften an diese anhängen (so die Patentgesetze, Steuergesetze). Man nennt solche Gesetze, im Verhältnis zum S., strafrechtliche Nebengesetze (s. Strafrecht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 77.
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