Eingeschnitten

[452] Eingeschnitten ist der Stand des Schützen, besonders des Geschützes, wenn er, bez. es derart in den Boden eingegraben ist, daß Deckung gewonnen, das Schußfeld aber nicht verloren wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 452.
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