[452]Eingeschnitten ist der Stand des Schützen, besonders des Geschützes, wenn er, bez. es derart in den Boden eingegraben ist, daß Deckung gewonnen, das Schußfeld aber nicht verloren wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 452.