[461] Einlösen, eine fällige Schuld (Einlösung von Pfändern, von Papiergeld, Banknoten) oder einen fälligen Wechsel bezahlen. Die Zettelbanken, für die Einlösungspflicht besteht, haben einen Einlösungsfonds (Deckungsfonds), d.h. einen metallischen Barbestand, bereit zu halten, um zu jeder Zeit die ihnen an ihrem Sitz oder an den Einlösungsstellen zur Einlösung angebotenen Banknoten umzutauschen. Einlösungsscheine nannte man das 1810 in Österreich zu dem Zweck ausgegebene Papiergeld, um mit dessen Hilfe andre Schuldscheine (die Wiener Bankozettel) einlösen zu können.