Einschreibesystem

[466] Einschreibesystem, das System der Staatsschuldenverwaltung, wonach der Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Obligationen durch Außerkurssetzung (s. d.) derselben gegen Verlust durch Diebstahl, Verlieren etc. sichergestellt oder, statt Partialobligationen auszugeben, der Name der Gläubiger in das Staatsschuldbuch (s. d.) eingetragen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 466.
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