Eisenbahnabfertigungsvorschriften

[505] Eisenbahnabfertigungsvorschriften, Vorschriften, die im Anschluß an die Verkehrsordnung das Verfahren bei Abfertigung von Personen und Sachen, also den innern Abfertigungs- und Kassen dienst, das Buchungsverfahren u. dgl. m., regeln, mithin ausschließlich für die Eisenbahnbediensteten bestimmt sind und Geltung haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 505.
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