Eisenbahngepäckaufbewahrungsstellen

[527] Eisenbahngepäckaufbewahrungsstellen sind auf den größern Bahnhöfen getroffene Einrichtungen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Reise- (Hand-) Gepäck, unter Haftung seitens der Verwaltung. Auf kleinern Stationen ist die Gepäckaufbewahrung[527] von der Eisenbahnverwaltung bestallten Gepäckträgern übertragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 527-528.
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