[527] Eisenbahngepäckaufbewahrungsstellen sind auf den größern Bahnhöfen getroffene Einrichtungen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Reise- (Hand-) Gepäck, unter Haftung seitens der Verwaltung. Auf kleinern Stationen ist die Gepäckaufbewahrung[527] von der Eisenbahnverwaltung bestallten Gepäckträgern übertragen.