Eisenbahnrettungssignale

[535] Eisenbahnrettungssignale sind Vorrichtungen in den Abteilungen der Personenzüge, die dem Reisenden ermöglichen, den Zug stillhalten zu lassen. Bei Zügen mit durchgehender Bremse kann diese durch einen im Wagenabteil befindlichen Hebel oder Griff unmittelbar in Tätigkeit gesetzt werden und dadurch den Stillstand des Zuges sehr rasch herbeiführen. Solche Vorrichtungen erweisen sich namentlich im Fall ausgebrochenen Feuers oder eines im Zuge beabsichtigten oder begangenen Verbrechens als nützlich. Strenge Geldbußen verhüten ihren Mißbrauch. Bei Zügen ohne durchgehende Bremse kann allenfalls die Zugleine, die von den Reisenden durch das Fenster erreichbar ist, für den gleichen Zweck dienen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 535.
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