Strenge

[118] Strenge, Karl Friedrich von, herzoglich sächsischer Staatsmann, geb. 31. Jan. 1843 in Ohrdruf, gest. 16. Juni 1907 in Gotha, wirkte seit 1868 als Rechtsanwalt und Notar in Gotha. 1891 als Staatsrat in das sachsen-koburg-gothaische Staatsministerium berufen, wurde er 1892 Staatsminister und nahm als solcher nach dem Tode des Herzogs Alfred (s. Alfred 2) Ende 1900 seine Entlassung. Nach dem Tode des Erbprinzen führte S. die Verhandlungen wegen der Thronfolge mit den englischen Agnaten und brachte das Thronfolgegesetz vom 15. Juli 1899 zustande (s. Karl 50). Die Behauptung, daß S. die 1905 vorgenommene Domänenteilung als unverantwortlicher Ratgeber zu verhindern gesucht habe, entspricht nicht den Tatsachen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 118.
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