Elektrische Sicherungen

[649] Elektrische Sicherungen, Vorrichtungen zur selbsttätigen Unterbrechung des Stromes in einer:'eitung, sobald dieselbe infolge irgend welcher Störung (Kurzschluß, s. Elektrischer Kurzschluß) von einem Strom durchflossen wird, der stärker ist als jener, für den die Leitung berechnet wurde. Man benutzte wohl automatische Ausschalter, Elektromagnete, die durch Auslösung einer Feder den Strom unterbrechen, schützt sich jetzt aber fast ausschließlich durch Bleisicherungen (s. d.). E. S. als Diebstelegraph etc., s. Lärmapparate.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 649.
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