Ergänzungssteuer

[37] Ergänzungssteuer, eine Steuer, die zur Ergänzung andrer Steuern dient, sei es, um Gleichmäßigkeit in der Belastung herbeizuführen, sei es, um einen Ausfall in den Staatseinnahmen zu decken. Als eine solche wird auch die neue preußische und sächsische Vermögenssteuer (s.d.) bezeichnet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 37.
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