[528] Ergänzungssteuer, Name der Vermögenssteuer, die in Preußen nach Gesetz vom 14. Juli 1893 behufs stärkerer Belastung des fundierten Einkommens mit etwa 1/2 vom Tausend des Vermögens erhoben wird. Auch in Hessen und Sachsen ist eine E. eingeführt (s. Vermögenssteuer).