Ergänzungssteuer

[528] Ergänzungssteuer, Name der Vermögenssteuer, die in Preußen nach Gesetz vom 14. Juli 1893 behufs stärkerer Belastung des fundierten Einkommens mit etwa 1/2 vom Tausend des Vermögens erhoben wird. Auch in Hessen und Sachsen ist eine E. eingeführt (s. Vermögenssteuer).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 528.
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