Exaktion

[206] Exaktion (lat.), Ein-, Beitreibung von Geldern; auch Erpressung; Exaktionen (exactiones, talliae), außerordentliche kirchliche, nur mit staatlicher Genehmigung auflegbare Steuern oder Erhöhungen von bereits üblichen Abgaben behufs Erreichung gewisser kirchlicher Zwecke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 206.
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