Exekutive

[210] Exekutive (lat.), soviel wie Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt); auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 210.
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