[439] Matrīkel (lat.), das schriftliche Verzeichnis gewisser Personen oder Einkünfte, z. B. auf Universitäten das Verzeichnis, worin die Studenten bei ihrer Aufnahme als Bürger der Universität eingetragen (immatrikuliert) werden, und das Attest, worin ihnen dies bezeugt wird; dann das Verzeichnis der Eingepfarrten einer Kirche oder der Einkünfte einer Pfarrei (Pfarrmatrikel); Verzeichnis der adligen Familien (Adelsmatrikel). Die ehemalige deutsche Reichsmatrikel bestand in dem Verzeichnis aller Stände des Deutschen Reiches und ihrer Beiträge zu den Reichsanstalten, bez. der Truppenkontingente, die zu stellen waren. Die von den Reichsständen gezahlten Matrikularumlagen wurden von den Ständen auf ihre Untertanen verteilt. An ihre Stelle trat dann zur Zeit des Deutschen Bundes die Bundesmatrikel. Die hiernach von den einzelnen Bundesmitgliedern zu entrichtenden Beiträge wurden Matrikularbeiträge genannt. Ebenso heißen auch heute die Beiträge, die von den einzelnen Bundesstaaten zur Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben des Deutschen Reiches aufzubringen sind, soweit die letztern nicht durch die etwaigen Überschüsse der Vorjahre sowie durch die Erträgnisse der Zölle, gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und der sonstigen eignen Reichseinnahmen (s. Deutschland, S. 791, 2. Spalte) gedeckt werden.