[226] Exportkommissionär (Konsignatär), ein Kommissionär, der Kommissionsgeschäfte mit überseeischen Plätzen vermittelt. Die Exportkommissionshäuser haben in England, Frankreich, Nordamerika und in der Schweiz einen ausgebreiteten Wirkungskreis; in Deutschland gibt es deren erst eine kleinere Zahl, besonders am Rhein und in Westfalen. Vgl. Kommissionsgeschäft.