Exportkommissionär

[226] Exportkommissionär (Konsignatär), ein Kommissionär, der Kommissionsgeschäfte mit überseeischen Plätzen vermittelt. Die Exportkommissionshäuser haben in England, Frankreich, Nordamerika und in der Schweiz einen ausgebreiteten Wirkungskreis; in Deutschland gibt es deren erst eine kleinere Zahl, besonders am Rhein und in Westfalen. Vgl. Kommissionsgeschäft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 226.
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