[281] Fahrzeug, Vorrichtung zur Beförderung von Lasten und Personen zu Land und zu Wasser, auch in der Luft, wie Wagen, Schlitten, Luftschiff etc., im Seewesen im allgemeinen jedes Schiff (wie in der kaiserlichen Verordnung zur Verhütung von Schiffszusammenstößen), nach seemännischem Sprachgebrauch ein kleines Schiff (Lotsen-, Vermessungs-, Schlepp-, Fischereifahrzeug), so auch in der deutschen Marine amtliche Bezeichnung für kleine Hilfs- und Werftdampfer verschiedenster Art.