[569] Fināl (lat.), am Ende (finis) befindlich, den Schluß bildend. Finalabschluß heißt im Rechnungs- und Kassenwesen der endgültige Schluß der Jahreseinnahmen und -Ausgaben einer Kasse, der regelmäßig erst einige Zeit nach Ablauf des Rechnungsjahres stattfindet. Finalakte, allgemein soviel wie Schlußakte.