[720] Kasse (Kassa, v. ital. cassa), zunächst das Behältnis, in dem Geld und Geldeswert aufbewahrt wird; dann diejenige Abteilung eines Geschäfts, in der bares Geld angenommen und verausgabt wird; bei einer Behörde diejenige Stelle, die mit dem Akte des Vereinnahmens und Verausgabens betraut ist sowie das von ihr benutzte Lokal. Im kaufmännischen Verkehr wird K. oder Kassa auch für Barvorrat gesetzt; es gehören dazu unter allen Umständen das bare Geld und diejenigen Geldzeichen, die in dem Großverkehr anstandslos statt baren Geldes angenommen werden. Ob Barren, fremde Münzen, Geldzeichen, die nur bedingungsweise unterzubringen sind, bei einer Zettelbank auch die eignen, nicht in Zirkulation befindlichen Noten zur K. zu rechnen sind, darüber schwankt der Sprachgebrauch. Kassabuch, das Geschäftsbuch, das über Einzahlungen in die K. und Auszahlungen aus dieser, Kassakonto, dasjenige Konto des Hauptbuches, das über den Stand der K. Auskunft gibt (s. Buchhaltung, S. 539). Per K. handeln heißt gegen sofortige bare Zahlung handeln; man sagt dafür auch: ein Kassageschäft (einen Tageskauf) machen. Das Kassageschäft bildet den Gegensatz zum Zeitgeschäft, bei dem beide Teile ihre Leistung hinausschieben (vgl. Börse, S. 243), demgemäß auch zum Differenzgeschäft, ferner zum Geschäft auf Kredit, bei dem die Leistung des Teiles hinausgeschoben wird, der bares Geld zu zahlen hat. S. auch Kassen.