Forstrevier

[782] Forstrevier, Bezirk für forstwirtschaftliche Verwaltung (Oberförsterei, Forstamt) von sehr verschiedener Größe, je nach der Größe des Besitztums, Lage, Arrondierung, Intensität der Arbeit etc. Im allgemeinen umfaßt ein F. 1000–5000 Hektar. Große Forstreviere teilt man in Schutzbezirke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 782.
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