Bezirk

[807] Bezirk, ein bestimmtes Gebiet eines Landes, insbes. Unterabteilung des Staatsgebietes, die einer gewissen Behörde unterstellt ist, wieder Jurisdiktionsbezirk eines Gerichts, der Amtsbezirk einer Verwaltungsbehörde u. dgl. Zum Zweck der innern Verwaltung insbes. sind verschiedene Staaten in Bezirke eingeteilt, während in andern Staaten dafür die offizielle Bezeichnung »Kreis« besteht. Die bayrischen Kreise (Regierungsbezirke) dagegen bezeichnen die Provinzen des Landes. Sie zerfallen (von den unmittelbaren Städten abgesehen) in Verwaltungsdistrikte, die Bezirksämtern unterstellt sind. In Sachsen bildet jede Amtshauptmannschaft einen Bezirksverband, dessen kommunale Gesamtinteressen durch die Bezirksversammlung vertreten werden, welch letztere wiederum den Bezirksausschuß wählt. Ebenso bestehen in Baden Bezirke mit Bezirksämtern, in Weimar mit Bezirksdirektoren, während die Vertretung der entsprechenden Kommunalverbände dem Bezirksrat, bez. dem Bezirksausschuß obliegt. In Österreich steht an der Spitze eines politischen Bezirks der Bezirkshauptmann, und das Organ der Bezirksautonomie ist die Bezirksvertretung, resp. der Bezirksausschuß. In Preußen zerfallen die Provinzen in Regierungsbezirke mit Regierungspräsidenten, denen die Bezirksregierung und der Bezirksausschuß, letzterer als Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht, zur Seite flehen (s. Verwaltung). – In militärischer Hinsicht s. Bezirkskommando.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 807.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: