Forstrügegericht

[782] Forstrügegericht, ein für die Untersuchung und Aburteilung von Forstfreveln (Forstrügesachen) zuständiges Sondergericht. Um dem praktischen Bedürfnis nach einem möglichst einfachen Verfahren in Forstrügesachen zu genügen, ermächtigt § 3, Absatz 3, des Gerichtsverfassungsgesetzes die Landesgesetzgebung zur Anordnung, daß Forst- und Feldrügesachen durch die Amtsgerichte in besonderm Verfahren, ohne Zuziehung von Schöffen, verhandelt und entschieden werden. Vgl. Forststrafrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 782.
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