[791] Forstzeichen, ein mit dem Waldhammer in das Holz eingeschlagenes Zeichen, gibt an stehenden Bäumen zu erkennen, daß der Stamm gefällt werden soll; an ausgearbeitetem, ordnungsmäßig hergerichtetem Holz ist es ein Kontrollzeichen dafür, daß das Holz mit den auf ihm genannten Maßen in die Bücher eingetragen ist; bei Frevelstämmen ist es ein Zeichen der Besitznahme und zeigt zugleich an, daß der Revierbeamte den Diebstahl bemerkt hat.