[845] Frankozettel werden Postfrachtstücken (s.d.) beigefügt, wenn der Absender außer dem inländischen und fremden Porto, soweit es berechnet werden kann, auch das Porto für diejenige ausländische Beförderungsstrecke zu entrichten wünscht, für welche die Tarife am Aufgabeort fehlen. Dieses Porto wird durch den F. vom Ausland nach dem Aufgabeort zur Einziehung vom Absender zurückgerechnet. Ebenso werden F. außer bei Postfrachtstücken auch bei Postpaketen und Wertkästchen zur Einziehung von nicht postalischen Gebühren (Zollbeträgen etc.) benutzt. Auf den Sendungen ist zu vermerken: à remettre franc de frais de transport (zuzustellen frei von Beförderungsgebühren); ferner à remettre franc de droits de douane, bez. nach Wunsch mit dem Zusatz »et autres droits non postaux« (zuzustellen frei von Zollgebühren, bez. und andern nicht postalischen Gebühren). Nach welchen Ländern F. zulässig sind, ergibt der Postpaket- und Wertkästchentarif.