Frauenstifter

[44] Frauenstifter (Collegia virginum) heißen die gemeinsamen Wohnungen der Kanonissen (s.d.) oder Chorfrauen, in übertragenem Sinn auch deren Genossenschaften. Im Laufe des Mittelalters wurden die F., wofern sie sich nicht in regulierte, d. h. der Vita canonica folgende Stifter umwandelten, immer mehr zu Versorgungsanstalten von Töchtern hochstehender Familien, und ihr Ruf war nicht immer der beste. Vergeblich haben sich in Deutschland katholische Provinzialsynoden im 16. Jahrh. um eine Reformation der F. bemüht. Heutzutage sind die katholischen Stiftsdamen, soweit noch weltliche F. bestehen, nur zur Beobachtung des Statuts und der Hausordnung, nicht mehr zur Ehelosigkeit verpflichtet. Die in Deutschland während der Reformation der evangelischen Kirche zugeführten F. streiften den geistlichen Charakter völlig ab und haben sich als weltliche Institute für adlige Fräulein, bez. für Töchter höherer Militär- und Zivilbeamten erhalten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 44.
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