Kanonissen

[567] Kanonissen (Canonicae, Chorfrauen, franz. Chanoinesses), Frauen und Mädchen (Canonicae virgines), die bei einem Stift eine Pfründe genossen[567] und gemeinschaftliche Wohnung und Klausur hatten. Sie folgten in allem den Chorherren und ordneten sich den verschiedenen Kongregationen unter oder bildeten selbständige Vereine unter den Ordinarien, gehörten beinahe ganz dem Adel an, überboten die Domherren an Freiheit des Lebenswandels und machten ihre Anstalten beinahe durchgängig zu weltlichen Stiftern, so daß selbst nach dem Übertritt zum Protestantismus mehrere solcher Stifter, z. B. die von Gandersheim, Herford, Quedlinburg, Gernrode etc., als Pfründenanstalten für adlige Fräulein bestehen blieben. Auch die Teilhaberinnen an den in neuerer Zeit für diesen Zweck gestifteten Anstalten heißen K.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 567-568.
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