[48] Fraus (lat.), betrügerischer, überhaupt rechtswidriger Vorsatz, Arglist, Gefährde; Umgehung des Gesetzes überhaupt, daher in fraudem legis handeln, soviel wie das Gesetz arglistig umgehen; in fraudem [48] creditorum, zum Nachteil der Gläubiger. Handlungen in fraudem creditorum unterliegen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Anfechtung (s.d.). Über die kriminell strafbare F. s. Betrug.- F. optica, Gesichtstäuschung; pia f., frommer Trug, Trug in wohlmeinender Absicht.