[55]Freibrief, Urkunde, durch die einem die Freiheit oder gewisse Freiheiten, Befreiungen von Lasten, Privilegien oder freies Geleit etc. gewährt wird; wird oft im übertragenen Sinn gebraucht. Vgl. Lizenz.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 55.