Freibrief

[55] Freibrief, Urkunde, durch die einem die Freiheit oder gewisse Freiheiten, Befreiungen von Lasten, Privilegien oder freies Geleit etc. gewährt wird; wird oft im übertragenen Sinn gebraucht. Vgl. Lizenz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 55.
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