Lizénz

[635] Lizénz (lat., »Freiheit«), Erlaubnis, Dispens, auch soviel wie Privilegium oder Patent für eine Erfindung; in Klöstern die von den Äbten den Mönchen zugestandenen Dispensationen von einem bestehenden Gesetz oder Gebrauch für einzelne Fälle. In früherer Zeit wurde der Ausdruck L. oder Lizent als gleichbedeutend mit Akzise gebraucht. Die Geleitbriefe, die kriegführende Staaten ihren Untertanen ausstellen, um während des Krieges mit dem Feind Handel treiben zu können, heißen Handelslizenzen (licences de commerce). Der Erlaubnisschein, den Militärpersonen zur Eingehung einer Ehe beizubringen haben, wird heute noch manchmal Lizenzschein genannt. Auch nennt man L. (Lizenzsteuer) die in England und Frankreich übliche Abgabe, die für den Betrieb eines nicht freien Gewerbes zu entrichten ist (droit de licence, engl. license). Im Patentwesen heißt L. die vom Patentinhaber andern gegen Entschädigung erteilte Erlaubnis, seine Erfindung auszunutzen; Lizenzzwang, der Zwang, eine solche Ausnutzung andern zu überlassen (s. Patent).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 635.
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