[228] Fußangeln (Fußeisen), eiserne Körper mit vier etwa 8 cm langen, so gestellten Spitzen, daß immer drei auf dem Boden ruhen, während die vierte in die Höhe steht. Sie dienen zum Ungangbarmachen von Furten, seichten Überschwemmungen etc. Andre Mittel sind zweckmäßiger (s. Furt). Auch im bürgerlichen Leben können mit obrigkeitlicher Erlaubnis F. zum Schutz in Gärten etc. gelegt werden.