Wort

[754] Wort, Verein von Sprachlauten oder einzelner Sprachlaut, der eine Vorstellung, Empfindung oder einen Begriff ausdrückt. Jedes W. besteht aus so viel Teilen oder Silben, als Exspirationsstöße zu seiner Hervorbringung erforderlich sind, und jede Silbe aus Lauten, deren so viele sein können, als die Sprachorgane mit einem Exspirationsstoß vernehmlich zu machen imstande sind. Für die wissenschaftliche Betrachtung ist an jedem W. zu unterscheiden zwischen Lautung, Bedeutung und Beziehung; nur die Interjektionen entbehren als bloße Empfindungslautungen der bestimmten Beziehung auf andre Wörter. Über die Bedeutung der Wörter gibt das Lexikon, über ihre Beziehung im Satz die Grammatik Aufschluß; die Herkunft und die verwandtschaftlichen Beziehungen der Wörter zueinander in einer Sprache oder mehreren Sprachen der gleichen Familie erörtert die Etymologie. Ihrer Bedeutung nach teilt man die Wörter in die sogen. Redeteile (s. d.) ein, ihrer Herkunft nach in einfache und zusammengesetzte. Die gemeinschaftliche Grundform, unter der sich verwandte Wörter vereinigen lassen, heißt Wurzel (s. d.), der Teil des Wortes aber, an den die Flexionssilben treten, während er selbst in den meisten Fällen unverändert bleibt, Stamm. Von Substantiven oder Adjektiven abgeleitete Wörter (z. B. färben, säuern) heißen Denominativa. Vgl. Artikel »Sprache und Sprachwissenschaft«; K. O. Erdmann, Die Bedeutung des Wortes (Leipz. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 754.
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