[342] Garnison (franz.), Ort, als Standquartier für Truppen im Frieden; dann diese Truppen selbst. An der Spitze derselben steht der Gouverneur (s.d.) oder Kommandant, der alle Beziehungen zwischen Truppen und Zivilbehörden vermittelt. In kleinern Garnisonen übernimmt dies der älteste Befehlshaber als Garnisonältester. Das Eigentumsrecht an den Garnisonanstalten (Kasernen, Lazaretten, Magazinen etc.) regelt das Reichsgesetz vom 25. Mai 1073.